Volkswagen
Garantie
Sorglos unterwegs
Ob Routine-Inspektion oder Notfall: Schweizweit finden Sie ein dichtes Netz an Volkswagen Partnern. Darüber hinaus bieten wir Ihnen individuelle Garantien und Dienstleistungen, sodass Sie sicher unterwegs sind.
Neuwagengarantie
Alle unsere Neuwagen haben eine zweijährige Mängelgarantie. Sie ist gültig, solange alle Unterhalts- und Reparaturarbeiten gemäss Herstellervorgaben durchgeführt werden.
Archiv:
Die Volkswagen Garantie+ für Neuwagen vor Inverkehrsetzung
Je nachdem, wie oft Sie unterwegs sind, lohnt sich eine Garantieverlängerung für Ihren Neuwagen.
Ihre Vorteile:
- Umfassender Schutz bis zu 5 Jahre ab Kaufdatum
- Höherer Wiederverkaufswert dank Garantie
- Individuell wählbare Laufzeit
- Individuell wählbare Gesamtfahrleistung bis 150’000 km
- Reparaturen mit Originalteilen in Volkswagen Vertragswerkstätten
Garantieverlängerung
Abgestimmt auf das Alter Ihres Fahrzeugs bieten wir Ihnen individuelle Garantieverlängerungen. Vom Motor übers Bremssystem bis zur Zusatzdeckung für die Multimediaanlage können Sie genau den Schutz beantragen, den Sie wünschen. Und dies alles zu transparenten Kosten.
Lassen Sie sich bei Ihrem Volkswagen Partner beraten oder informieren Sie sich gern direkt auf der Webseite von Volkswagen Financial Services.
ReifenGarantie – 24 Monate kostenlos
Rundum geschützt bei Reifenschäden
Vor diesen Schäden schützt die ReifenGarantie
- Reifenschäden durch eingefahrene Nägel oder spitze Gegenstände
- Klar erkennbare Reifenschäden durch Randsteinverletzungen
Die ReifenGarantie gilt für
- Reifen jeder Dimension von Personenwagen, 4x4/SUV und leichten Nutzfahrzeugen
- Reifen der Reifenmarken: Continental, Pirelli, Michelin, Goodyear, Bridgestone, Semperit
- den Reifen- oder Komplettradkauf bei Ihrem offiziellen Volkswagen Markenpartner
- 24 Monate ab dem Kaufdatum
Ersatzleistungen bei Reifenschaden
Die Ersatzleistungen der ReifenGarantie für den beschädigten Reifen beinhalten Aufwendungen für:
- Reifenmontage
- Gummiventil
- Gewichte
- Auswuchten
- Radwechsel
Allfällige Abschleppkosten und Pannenhilfe sind Sache des Fahrzeughalters.
Ersatzanspruch bei Reifenschaden
Der Ersatzanspruch errechnet sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des beschädigten Reifens und der Profiltiefe zum Zeitpunkt des Schadens.
Die Berechnung des Reifen-Restwerts
Restprofil in mm Ersatzanspruch*
≥7 100%
6 - 6.9 70%
5 - 5.9 50%
4 - 4.9 30%
≥ 3.9 0%
* % vom ursprünglichen Nettobetrag des Reifens inkl. MwSt.
Geltungsbereich
Bitte beachten Sie, dass Schäden durch normale Abnutzung und übermässigen Verschleiss – z.B. durch extreme Fahrweise, Bremsplatten etc. – nicht durch die Reifen-Garantie gedeckt sind. Dies gilt auch für Folgeschäden durch defekte Stossdämpfer und nicht eingehaltene Luftdruckvorschriften des Herstellers.
Folgeschäden durch falsch eingestellte oder verstellte Lenkgeometrie (nach Randsteinkontakt) sowie beschädigte Felgen gehören nicht in den Geltungsbereich. Reifenpannen im Ausland werden nicht durch die ReifenGarantie abgedeckt.
Reifen auf derselben Achse, die nicht beschädigt sind, jedoch aufgrund des Profiltiefenverhältnisses zum neuen Reifen ersetzt werden müssten, können bei der Ersatzleistung nicht berücksichtigt werden. Ausnahme: Ist die ursprünglich verkaufte Reifenmarke nicht mehr im Sortiment, werden innerhalb der Garantie zwei qualitativ gleichwertige Reifen ersetzt.
Für Reifenschäden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers oder Fahrzeughalters sowie für Schadenfälle aufgrund eines Unfalls besteht kein Leistungsanspruch.
Beachten Sie bitte, dass die werkseitige Bereifung von Neufahrzeugen nicht in der Reifen-Garantie eingeschlossen ist.